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30.04.2026

Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gloster Digital Group AG vom 30.04.2026

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Beschlüsse der Generalversammlung

 

AGloster Digital Group Aktiengesellschaft (Sitz: 1038 Budapest, Fürdő u. 2.; Handelsregisternummer: 01-10-143270; Steuernummer: 27294260-2-41; im Folgenden:„Gesellschaft“) zur Information der geschätzten Anleger auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes CXX von 2001 über den Kapitalmarkt („Tpt.“), der Verordnung 24/2008. (VIII. 15.) PM über die detaillierten Vorschriften zur Informationspflicht im Zusammenhang mit öffentlich gehandelten Wertpapieren sowie auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsordnung der Budapester Wertpapierbörse die Beschlüsse, die am 30. April 2026 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft durch persönliches Erscheinen gefasst wurden, wie folgt bekannt.

 

Beschluss der Gemeindeversammlung Nr. 01/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, Viktor Sum, Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, zum Vorsitzenden zu ernennen; als Protokollführerin und Stimmenzählerin die geladene Dr. Adrienn Karlovich-Szabó, Rechtsberaterin der Gesellschaft; sowie als Protokollbeglaubiger Zoltán Megyesi wählt, die ihre Wahl annehmen. Die Hauptversammlung legt als Abstimmungsart die offene Abstimmung fest.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 02/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt fest, dass die von den anwesenden Aktionären abgegebenen Stimmen 80 % der insgesamt abgegebenen Stimmen (80 % des gesamten Aktienkapitals) ausmachen; die Hauptversammlung ist unter Berücksichtigung der Anzahl der Anwesenden hinsichtlich der folgenden Tagesordnungspunkte beschlussfähig. Alle anwesenden Aktionäre haben der Behandlung der folgenden Tagesordnungspunkte zugestimmt:

1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Gesellschaft, der gemäß den Vorschriften der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers

2. Beschluss über die Verwendung des steuerpflichtigen Gewinns der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung

3. Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist

4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft

5. Stichprobenabstimmung über die Änderung der Vergütungspolitik der Gesellschaft und über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025

6. Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung des Sitzes, der Betriebsstätten und der Zweigstellen der Gesellschaft sowie zur entsprechenden Änderung der Satzung

7. Beschluss über die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds

8. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

9. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals

10. Sonstige Beschlüsse

a) Änderung der Satzung

b) Beschluss über die Genehmigung des Bevollmächtigungsbeschlusses zur Auflösung der Organisation des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms von Gloster Infokommunikáció durch Abwicklung

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 03/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung hat den Einzelabschluss der Gesellschaft im ESEF-Format, der gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zum Stichtag 31.12.2025 erstellt wurde (mit einer Bilanzsumme von 6.846.946 eFt, einem Gesamtergebnis von 381.699 eFt) sowie den Jahresbericht und den konsolidierten Jahresabschluss der Gesellschaft (mit einer Bilanzsumme von 6.304.195 eFt, 457.629 eFt Gesamtergebnis) sowie seinen Jahresbericht und die schriftlichen Berichte des Wirtschaftsprüfers, des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats darüber genehmigt.

Name der ESEF-Datei: 529900UXKCCC7E845C20-2025-12-31-1-hu.zip

SHA256-Code: fe52180fb81a2c0285419ab5fbb235c955b633dd6128bf472553b4e74e69b022

 

Beschluss der Gemeindeversammlung Nr. 04/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung beschließt über die Einbeziehung des gesamten Gesamtergebnisses der Gesellschaft in die Gewinnrücklagen.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 05/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung nimmt den gemäß den Empfehlungen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung der Budapester Wertpapierbörse AG erstellten Bericht zur verantwortungsvollen Unternehmensführung für das Jahr 2025 mit dem in der Vorlage dargelegten Inhalt an.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 06/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 5.030.050 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2025 fest, dass der Vorstandsvorsitzende Viktor Szekeres seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 07/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.414.939 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2025 fest, dass das Vorstandsmitglied Viktor Sum seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.

 

Beschluss der Gemeindeversammlung Nr. 08/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.525.487 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2025 fest, dass das Vorstandsmitglied Katalin Lódi ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihr daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 09/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2025 fest, dass das Vorstandsmitglied Péter Oszlánszki seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort festgelegten Bedingungen.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 10/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2025 fest, dass das Vorstandsmitglied Attila Gayer seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.

 

Beschluss der Gemeindeversammlung Nr. 11/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2025 fest, dass das ehemalige Vorstandsmitglied Tamás Járdán seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.

 

Beschluss der Vollversammlung Nr. 12/2026 (30.04.)

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung nimmt die Änderung der Vergütungspolitik der Gesellschaft gemäß dem Inhalt des Antrags an.

 

Beschluss Nr. 13/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung nimmt den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung im Rahmen einer Abstimmung mit Stellungnahme an.

 

Beschluss Nr. 14/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand zu ermächtigen, den Sitz, die Standorte und die Zweigstellen der Gesellschaft zu ändern sowie die Satzung entsprechend anzupassen. Aufgrund dieser Ermächtigung ist der Vorstand berechtigt, alle erforderlichen Beschlüsse bezüglich des Sitzes, der Betriebsstätten und der Zweigniederlassungen der Gesellschaft zu fassen, die damit verbundenen Urkunden zu unterzeichnen sowie in den Verfahren zur Eintragung der Änderungen und in sonstigen gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu handeln.

 

Beschluss Nr. 15/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Gemäß § 10.2.8 der Satzung der Gesellschaft hat die Hauptversammlung den Geschäftsführer der Gesellschaft, Péter Csillag (Name der Mutter: Erzsébet Gellért; Geburtsort und -datum: Budapest, 22.08.1974; Wohnort: 1068 Budapest, Benczúr-Straße 43, 5. Stock, Tür 3“) mit Wirkung zum 1. Mai 2026 auf unbestimmte Zeit zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft. Gleichzeitig beschließt die Hauptversammlung, die bestehende Beteiligung an der VirtDB Zrt. (Handelsregisternummer: 13-10-042313; Sitz: 2162 Őrbottyán, Rákóczi-Ferenc-Straße 272) und seines dortigen Verhältnisses als leitender Angestellter eine Befreiung vom in § 3:115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Ptk.) festgelegten Verbot des Interessenkonflikts. Péter Csillag übt seine Aufgaben als Vorstandsmitglied unentgeltlich aus.

 

Beschluss Nr. 16/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, dass sie mit dem vorliegenden Beschluss im Rahmen der in § 10.2.15 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in den folgenden Fällen:

I. zur Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für den Erwerb, oder

II. zur Wahrung der Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick auf eine etwaige Optimierung der Kapitalstruktur, den Rückkauf von Aktien und/oder Investitionen, oder

III. der Erwerb von Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (MRP) sowie

IV. zum Zwecke der Entwicklung und des Betriebs weiterer aktienbasierter Anreizsysteme durch die Gesellschaft, zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten.

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand wie folgt zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 3:223 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

I. Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien: Der Erwerb eigener Aktien kann entgeltlich oder unentgeltlich, im Börsenhandel, im Rahmen eines öffentlichen Angebots oder – sofern dies gesetzlich nicht ausgeschlossen ist – auch im außerbörslichen Handel erfolgen, einschließlich des Erwerbs durch Ausübung eines Bezugsrechts.

II. Die Dauer der Ermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag des Beschlusses der vorliegenden Hauptversammlung.

III. Der Erwerb von Stammaktien mit einem Nennwert von zehn Forint in einer Stückzahl, die höchstens 25 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht (eigene Aktien) in einer Stückzahl, die höchstens 25 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht; sofern der Erwerb der Aktien gegen Entgelt erfolgt, zu einem Kaufpreis von mindestens einem Forint pro Aktie und höchstens 120 Prozent des am Tag vor der Transaktion an der Budapester Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft.

 

Beschluss Nr. 17/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.544.847 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, dass sie mit dem vorliegenden Beschluss im Rahmen ihrer in den Punkten 5.2 bis 5.4 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien – sei es im Rahmen einer nicht öffentlichen oder einer öffentlichen Zeichnung – zu erhöhen. Die Ermächtigung erstreckt sich auf alle im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Fälle und Arten der Kapitalerhöhung. Gemäß § 5.4 der Satzung kann eine Kapitalerhöhung bis zum 30. April 2031 erfolgen, wobei der Höchstbetrag, um den der Vorstand das Grundkapital der Gesellschaft erhöhen darf, in keinem Kalenderjahr den doppelten Betrag des Grundkapitals zum 31. Dezember des Vorjahres – nach Nennwert und insgesamt – überschreiten darf. Gemäß § 5.5 der Satzung entscheidet der Vorstand auch über Fragen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder der Satzung ansonsten in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, darunter insbesondere über den Ausschluss oder die Einschränkung des Bezugsrechts, die Feststellung einer Zwischenbilanz sowie die aufgrund der Kapitalerhöhung erforderlichen Änderungen der Satzung.

 

Angesichts der Ankunft eines Aktionärs während der Hauptversammlung – im Anschluss an den Beschluss Nr. 17/2026 (30.04.) – stellte der Vorsitzende bei dessen Eintreffen fest, dass die unter Beteiligung des eingetroffenen Aktionärs anwesenden Aktionäre 14.636.817 Stammaktien, was 80,5 % der Gesamtstimmen entspricht; auf dieser Grundlage ist die Hauptversammlung gemäß § 10.5.1 der Satzung weiterhin beschlussfähig.

 

Beschluss Nr. 18/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.636.817 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Generalversammlung beschließt heute über die Änderung der Satzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Beschluss Nr. 19/2026 (30.04.) des Gemeinderats

(Beschluss gefasst mit 14.636.817 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))

Die Hauptversammlung nahm den Beschluss des Bevollmächtigten der Organisation des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms von Gloster Infokommunikáció (Sitz: 2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/2; Registernummer: 13-05-0002353; im Folgenden: „MRP“) vom 07.04.2026 mit der Nummer 1/2026 (IV.7.) zur Auflösung des MRP durch Abwicklung zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle im Rahmen des MRP betriebenen Programme abgeschlossen sind, die vollständige Abrechnung mit den betroffenen Teilnehmern erfolgt ist und die Gesellschaft die Vergütung künftig auf andere Weise regeln möchte, den Beschluss Nr. 1/2026 (IV. 7.) des Bevollmächtigten des MRP vom 7. April 2026 zu genehmigen.

 

 

Budapest, 30. April 2026

 

Gloster DigitalGroup AG

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