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12. Juni 2026

Sondermitteilung – Aktienrückkaufprogramm

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Die Gloster Digital Group Aktiengesellschaft (Handelsregisternummer: 01-10-143270; Sitz: 1038 Budapest, Fürdő u. 2.; im Folgenden: Gesellschaft) als Emittent von 18.176.440 Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 10 Forint, die am Standardmarkt der Budapester Wertpapierbörse AG als regulierter Markt eingeführt wurden(ISIN-Kennung: HU0000189600, im Folgenden: Aktie oder Aktien) hiermit die geschätzten Anleger darüber, dass der Vorstand der Gesellschaft auf der Grundlage der in Beschluss Nr. 16/2026 (30.04.) hat der Vorstand der Gesellschaft mit seinem Beschluss Nr. 1/2026 (12.06.) die Einleitung eines Rückkaufprogramms für eigene Aktien beschlossen (im Folgenden: Programm).

 

Die Gesellschaft führt das Programm gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates(MAR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission (MAR-Durchführungsverordnung / RTS) festgelegten Bedingungen umsetzen.

Ziel des Programms: Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus Aktienoptionsprogrammen sowie aus der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen sowie an Mitglieder der Führungs-, Entscheidungs- oder Aufsichtsgremien ergeben.

Die wichtigsten Bedingungen des Programms

- Laufzeit: Das Programm läuft ab dem Börsenhandelstag am 15. Juni 2026 (Montag) bis spätestens zum 15. Oktober 2026 (Donnerstag), wobei das Programm automatisch endet, sobald die in dieser Mitteilung festgelegte Menge oder der finanzielle Rahmen ausgeschöpft ist.

- Maximal erwerbbare Menge: Im Rahmen des Programms können höchstens 150.000 Aktien erworben werden.

- Maximaler Geldwert: Im Rahmen des Programms kann die Gesellschaft Aktien im Gesamtwert von höchstens fünfzig Millionen Forint erwerben.

- Obergrenze für den Preis pro Aktie: Die Gesellschaft darf keine Kaufaufträge erteilen, deren Preis den höheren der folgenden Werte übersteigt: (a) den Preis der letzten unabhängigen Transaktion oder (b) den höchsten aktuellen unabhängigen Kaufkurs, der am jeweiligen Handelsplatz für den Kauf verfügbar ist.

- Tägliche Mengenbeschränkung: Die Gesellschaft darf an keinem Handelstag Aktien in einer Menge erwerben, die 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes übersteigt.

Zur Berechnung des durchschnittlichen Tagesumsatzes wendet die Gesellschaft folgende Methode an: 25 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes der letzten 20 Handelstage vor dem jeweiligen Kauf.

Der Erwerb der Aktien erfolgt ausschließlich auf dem Standardmarkt der Budapester Wertpapierbörse AG unter Einhaltung der geltenden Handelsregeln, der MAR, der MAR-Durchführungsverordnung (RTS) sowie der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung und der Beschlüsse des Vorstands.

Zur Abwicklung der Aktienkäufe im Rahmen des Programms beauftragt die Gesellschaft das Wertpapierdienstleistungsunternehmen SPB Befektetési Zrt. (Sitz: 1051 Budapest, Vörösmarty tér 7-8, 3. Stock, Handelsregisternummer: Cg.01-10-044420, Steuernummer: 12517091-2-41). Der für die Durchführung des Programms zuständige Wertpapierdienstleister trifft seine Handelsentscheidungen in Bezug auf die Aktien hinsichtlich des Zeitpunkts der Käufe unabhängig von der Gesellschaft.

Die Gesellschaft wird während der Laufzeit des Programms keine eigenen Aktien veräußern und keine Transaktionen tätigen, die mit dem Zweck, den Bedingungen oder den Beschränkungen der MAR-Durchführungsverordnung (RTS) unvereinbar sind.

Die Gesellschaft meldet der MNB alle im Rahmen des Programms durchgeführten Transaktionen in detaillierter und aggregierter Form spätestens bis zum Ende des 7. Handelstages, der auf den Tag der Durchführung der jeweiligen Transaktion folgt. In der aggregierten Meldung gibt die Gesellschaft pro Handelstag und Handelsplatz mindestens das aggregierte Handelsvolumen und den gewichteten Durchschnittspreis an.

Die Gesellschaft veröffentlicht Informationen zu den im Rahmen des Programms durchgeführten Transaktionen spätestens bis zum Ende des siebten Börsentages nach dem Tag der Durchführung der jeweiligen Transaktion. Die Gesellschaft stellt die veröffentlichten Informationen auf ihrer Website für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms erwirbt die Gesellschaft keine eigenen Aktien in einem Zeitraum, in dem sie gemäß Artikel 17 Absatz 4 oder 5 der MAR beschlossen hat, die Veröffentlichung von Insiderinformationen aufzuschieben, außerdem erwirbt sie keine eigenen Aktien während eines geschlossenen Zeitraums gemäß Artikel 19 Absatz 11 der MAR, es sei denn, die Voraussetzungen für eine gemäß der MAR-Durchführungsverordnung/RTS anwendbare Ausnahme sind vollständig erfüllt.

Die Gesellschaft identifiziert und verwaltet die mit dem Programm zusammenhängenden Insiderinformationen gemäß den Anforderungen der MAR und der MNB, legt bei Bedarf ein transaktionsspezifisches Insiderverzeichnis an und veröffentlicht die Insiderinformationen so schnell wie möglich; im Falle einer rechtmäßigen Verzögerung erfüllt sie die Meldepflicht gegenüber der MNB bezüglich dieser Verzögerung.

Diese Sonderbekanntmachung wird vor Beginn des Programms veröffentlicht.

 

Budapest, 12. Juni 2026

 

 

GlosterDigital Group AG

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