Kontakt

EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG
Der Vorstand der GlosterDigital Group Aktiengesellschaft (Sitz: 1038 Budapest, Fürdő u. 2.; Handelsregisternummer: 01-10-143270; Steuernummer: 27294260-2-41) (im Folgenden:„Gesellschaft“,„Emittent“) teilt Ihnen hiermit mit, dass die Gesellschaft eine ordentliche Hauptversammlung (im Folgenden:„Hauptversammlung“) wie folgt einberuft.
Der Vorstand veröffentlicht diese Bekanntmachung gemäß § 3:272 Abs. 1 und 3 des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: BGB) sowie gemäß10.4.3. veröffentlicht.
Zeitpunkt und Ort der Hauptversammlung:
2026.április 30. napja, 11:00 óra
Sitz der Gesellschaft (1038 Budapest, Fürdő u. 2.)
CAPS-Kennung (COAF): HU20260330022856
Regisztráció:2026. április 30. napja, 10:30 órától a Közgyűlés helyszínén.
Tagesordnungspunkte der Generalversammlung:
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Gesellschaft, der gemäß den Vorschriften der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers
2. Beschluss über die Verwendung des steuerpflichtigen Jahresüberschusses der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung
3. Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist
4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
5. Abstimmungsbeschluss über die Änderung der Vergütungspolitik der Gesellschaft und den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025
6. Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung des Sitzes, der Betriebsstätten und der Zweigniederlassungen der Gesellschaft sowie zur entsprechenden Änderung der Satzung
7. Beschluss über die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds
8. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
9. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
10. Sonstige Beschlüsse
a) Änderung der Satzung
Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Ergänzung der Tagesordnung:
Wenn ein oder mehrere Aktionäre der Gesellschaft, die zusammen über mindestens ein Prozent (1 %) der Stimmrechte verfügen, ihre Vorschläge zur Ergänzung der Tagesordnung – unter Einhaltung der Vorschriften zur Ausführlichkeit der Tagesordnung – oder ihre Beschlussvorlagen zu den auf der Tagesordnung stehenden oder auf diese aufzunehmenden Tagesordnungspunkten dem Vorstand innerhalb von acht (8) Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einberufung der Hauptversammlung mitteilen, veröffentlicht der Vorstand nach der Mitteilung des Vorschlags eine Bekanntmachung über die ergänzte Tagesordnung und die von den Aktionären vorgelegten Beschlussvorlagen. Die in der Bekanntmachung genannte Angelegenheit gilt als auf die Tagesordnung gesetzt.
Art der Durchführung der Hauptversammlung: Die Aktionäre können persönlich (auch durch einen Bevollmächtigten) teilnehmen.
Die Gesellschaft lädt hiermit die Budapester Wertpapierbörse AG (Handelsregisternummer: 01-10-044764, Sitz: 1013 Budapest, Krisztina-Körút 55, 6. Stock) zur Hauptversammlung ein.
Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts gemäß der Satzung der Gesellschaft:
Gemäß den derzeit für die Gesellschaft geltenden Vorschriften berechtigt jede Stammaktie mit einem Nennwert von 10 HUF (zehn Forint) zu einer Stimme. Die Beschlussfähigkeit ist bei jeder Beschlussfassung zu prüfen. Ist ein Aktionär in einer bestimmten Angelegenheit nicht stimmberechtigt, so ist er bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit im Hinblick auf den betreffenden Beschluss nicht zu berücksichtigen.
Bei der Beschlussfassung darf nicht abstimmen, wer
- der Beschluss von Akita von einer Verpflichtung oder Haftung befreit oder zu Lasten der Gesellschaft eine andere Art von Vorteil gewährt;
- mit dem gemäß dem Beschluss ein Vertrag abzuschließen ist;
- gegen wen aufgrund des Beschlusses Klage zu erheben ist;
- dessen Angehöriger an der Entscheidung beteiligt ist, der kein Aktionär der Gesellschaft ist;
- der in einer auf Mehrheitsbeteiligung beruhenden Beziehung zu einer anderen Organisation steht, die an der Entscheidung beteiligt ist; oder - der anderweitig an der Entscheidung beteiligt ist.
Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmabgabe eines Aktionärs an der Hauptversammlung ist, dass der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter spätestens am zweiten Werktag vor Beginn der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Wird der Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten, muss die Vollmacht in einer privatschriftlichen Urkunde oder einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden, die vollbeweiskräftig ist. Ein Bevollmächtigter kann mehrere Aktionäre vertreten, ein Aktionär darf jedoch nur einen Bevollmächtigten haben. Ein leitender Angestellter der Gesellschaft, ein Mitglied des Aufsichtsrats oder der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft kann nicht als Bevollmächtigter auftreten. Die Gesellschaft fordert zum Zeitpunkt der Hauptversammlung als gesellschaftsrechtlichem Ereignis von der KELER Zrt. eine Eigentümerabgleichung an;daher löscht der Verwalter des Aktienregisters alle im Aktienregister eingetragenen Daten, die zum Zeitpunkt der Eigentümerabgleichung gültig waren, und trägt gleichzeitig die dem Ergebnis der Eigentümerabgleichung entsprechenden Daten in das Aktienregister ein und schließt dieses mit den Daten der Eigentümerabgleichung ab.Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmabgabe ist, dass der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte des Aktionärs zum Zeitpunkt dieses Abschlusses des Aktienregisters in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Danach können Eintragungen im Aktienregister, die den Aktienbesitz des Aktionärs betreffen, frühestens am ersten Werktag nach Abschluss der Hauptversammlung vorgenommen werden.
Ort, an dem die Originaltexte der Beschlussentwürfe und der der Generalversammlung vorzulegenden Dokumente in vollem Umfang zugänglich sind:
ATársaság honlapján (www.gloster.hu), a Budapesti Értéktőzsde Nyrt.(www.bet.hu), valamint a Magyar Nemzeti Bankáltal üzemeltetett (www.kozzetetelek.hu)honlapon a vonatkozó rendelkezéseknek megfelelően a Közgyűlést megelőzőenlegalább huszonegy nappal nyilvánosságra hozza és így legkésőbb 2026. április 9.napjától elérhetők:
- die Gesamtdaten zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Einberufung bestehenden Aktien und zum Verhältnis der Stimmrechte, einschließlich gesonderter Aufstellungen für die einzelnen Aktiengattungen;
- Anträge zu den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten, die entsprechenden Berichte des Prüfungsausschusses oder der Wirtschaftsprüfer sowie die Beschlussvorschläge;
- die für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder per Brief zu verwendenden Formulare, sofern diese den Aktionären nicht direkt zugesandt wurden.
Beschlussfähigkeit:
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgte und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Aktionäre, die über die abzugebenden Stimmen verfügen, an der Versammlung teilnimmt.
Falls die Generalversammlung nicht beschlussfähig ist, Ort und Zeitpunkt der wiederholten Generalversammlung:
Amennyibena Közgyűlés nem határozatképes, a megismételt Közgyűlés időpontja 2026. május 11.napja 10:00 óra, helyszíne a Társaság székhelye.
Ist die Generalversammlung nicht beschlussfähig, ist die wiederholte Generalversammlung in den ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten beschlussfähig, unabhängig vom Umfang der von den Anwesenden vertretenen Stimmrechte.
Budapest,2026. március 30.
GlosterDigital Group AG
Igazgatósága
