Kontaktaufnahme

Der Vorstand der Gloster Infokommunikációs Nyilvánosan Működő Részvénytársaság ( Sitz: 2142 Nagytarcsa, Csonka János utca 1/AA/2; Handelsregisternummer: 13-10-042012; Steuernummer: 27294260-2-13; im Folgenden: „Gesellschaft“) veröffentlicht gemäß dem Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) zur vorherigen Unterrichtung der Aktionäre wie folgt die Tagesordnung ihrer ordentlichen Hauptversammlung, die am 28. April 2025 stattfinden soll:
- seine Anträge, Beschlussvorschläge,
- Zusammenfassungen bezüglich der Aktien und Stimmrechte,
- sowie ein Muster für eine Vollmacht zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten.
Vom Vorstand vorgeschlagene Tagesordnung:
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft, der in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes C von 2000 über die Rechnungslegung und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers
2. Beschluss über die Verwendung des steuerpflichtigen Jahresüberschusses der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung
3. Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist
4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
5. Stichprobenabstimmung über den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024
6. Beschluss über die Änderung des Firmennamens und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
7. Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Ermächtigung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
8. Beschluss über die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats
9. Beschluss über die Ausgabe einer neuen Aktienreihe und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
10. Beschluss über die Emission von Anleihen bzw. grünen Anleihen und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
11. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
12. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
13. Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
14. Sonstige Beschlüsse
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft, der in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes C von 2000 über die Rechnungslegung und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers
Der Vorstand teilt der Hauptversammlung mit, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft derzeit noch im Gange ist. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Gesellschaft bis zum Termin der Hauptversammlung den mit den geprüften Finanzdaten ergänzten Hauptversammlungsantrag sowie den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 veröffentlichen.
Beschlussvorschlag des Vorstands: Der Vorstand wird auf der Grundlage der endgültigen, geprüften Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden; die folgenden Finanzdaten sind ungeprüfte Beträge.
„Die Hauptversammlung hat den Jahresabschluss 2024 der Gesellschaft, der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes C von 2000 über die Rechnungslegung erstellt wurde (mit einer Bilanzsumme von 5.964.001 eFt und einem Ergebnis nach Steuern von 115.676 eFt), sowie den nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten konsolidierten Jahresabschluss (mit einer Bilanzsumme von 8.530.645 eFt und einem Gesamtergebnis von 406.924 eFt) sowie den Jahresbericht und die diesbezüglichen schriftlichen Berichte des Wirtschaftsprüfers, des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss werden auf der Grundlage der endgültigen, geprüften Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden.
Beschluss über die Verwendung des steuerlich bereinigten Jahresüberschusses der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung
Der Vorstand teilt der Hauptversammlung mit, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft derzeit noch im Gange ist. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Gesellschaft bis zum Termin der Hauptversammlung ihren Antrag für die Hauptversammlung sowie den Beschlussvorschlag zum zweiten Tagesordnungspunkt veröffentlichen.
Beschlussvorschlag des Vorstands: Der Vorstand wird auf der Grundlage der endgültigen, geprüften Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden.
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses:Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss werden auf der Grundlage der endgültigen, geprüften Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden.
Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist
Der Vorstand teilt der Hauptversammlung mit, dass die Gesellschaft ihren Bericht zur verantwortungsvollen Unternehmensführung für das Jahr 2024 erstellt hat. Der Bericht zur verantwortungsvollen Unternehmensführung ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung nimmt den gemäß den Empfehlungen der Budapester Wertpapierbörse AG zur verantwortungsvollen Unternehmensführung erstellten Bericht zur verantwortungsvollen Unternehmensführung für das Jahr 2024 mit dem in der Vorlage dargelegten Inhalt an.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
Beschlussvorschläge des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
„Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass der Vorstandsvorsitzende Viktor Szekeres seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.“
„Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Viktor Sum seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.“
„Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Katalin Lódi ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihr daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.“
„Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Péter Oszlánszki seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.“
„Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Tamás Járdán seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.“
„Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Attila Gayer seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen die Beschlussvorschläge des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diese anzunehmen.
Abstimmung über den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024
Der Vorstand teilt der Hauptversammlung mit, dass die Gesellschaft ihren Vergütungsbericht für das Jahr 2024 erstellt hat. Der Vergütungsbericht ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.
Der Vorstand weist darauf hin, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft derzeit noch im Gange ist. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Gesellschaft ihren Vergütungsbericht bis zum Termin der Hauptversammlung um Finanzdaten zur Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Jahr 2024 ergänzen.
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand wird auf der Grundlage der endgültigen, geprüften Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden.
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss werden auf der Grundlage der endgültigen, geprüften Finanzdaten des Jahresabschlusses 2024 über diesen Tagesordnungspunkt entscheiden.
Beschluss über die Änderung des Firmennamens und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung beschließt die Änderung des Namens der Gesellschaft. Der neue Name der Gesellschaft lautet ab Inkrafttreten dieses Hauptversammlungsbeschlusses: GlosterDigital Group Aktiengesellschaft; abgekürzter Name: Gloster Digital Group Nyrt.; fremdsprachige Bezeichnung: Gloster Digital Group Public Company Limited by Shares. Die Hauptversammlung ermächtigt gleichzeitig den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen und Beschlüsse zu fassen, die zur Änderung des Namens der Gesellschaft erforderlich sind.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung beschließt die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft. Der neue Sitz der Gesellschaft lautet ab Inkrafttreten dieses Beschlusses der Hauptversammlung: 1038 Budapest, Fürdő utca 2., wo sich auch die zentrale Geschäftsstelle befindet. Die Hauptversammlung ermächtigt gleichzeitig den Vorsitzenden des Vorstands, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen und Beschlüsse zu fassen, die zur Änderung des Sitzes der Gesellschaft erforderlich sind.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Beschluss über die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Gemäß § 10.2.9 der Satzung der Gesellschaft beschließt die Hauptversammlung mit dem heutigen Tag, Géza Deme (Name der Mutter: Margit Fodor; Geburtsort und -zeit: Nyíregyháza; Wohnadresse: 1055 Budapest, Honvéd-Straße 22, Haus B, 2. Stock, Tür 3A) zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit beschließt. Géza Deme nimmt seine Aufgaben im Aufsichtsrat gegen ein monatliches Bruttohonorar von 150.000,- Ft, d. h. einhundertfünfzigtausend Forint, wahr.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Beschluss über die Ausgabe einer neuen Aktienreihe und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, im Rahmen der in Kapitel 5 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien bzw. einer neuen Aktienreihe im Rahmen einer nicht öffentlichen oder öffentlichen Zeichnung zu erhöhen.
Die neuen Aktien können Stammaktien, Vorzugsaktien, rückkaufbare Aktien, verzinsliche Aktien oder eine Kombination daraus sein. Bei der Ausgabe einer neuen Aktiengattung oder einer neuen Aktienserie ist der Vorstand berechtigt, die mit dieser Aktiengattung oder Aktienserie verbundenen Rechte – die sich von denen bereits bestehender Aktienserien unterscheiden – festzulegen, so insbesondere im Falle von verzinslichen Aktien die Zinsbedingungen, den Umfang des Stimmrechts sowie die Bedingungen für die Umwandlung von Nicht-Stammaktien in Stammaktien bzw. für deren Umwandlung. Der Ausgabepreis wird vom Vorstand auf der Grundlage der aktuellen Marktdaten und gesetzlichen Vorschriften festgelegt.
Die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Stammaktien – sofern sie derselben Serie wie die bereits ausgegebenen Aktien angehören – muss der Vorstand am Standard-Markt der von der Budapester Wertpapierbörse betriebenen Börse notieren; im Falle der Ausgabe einer neuen Aktiengattung oder einer neuen Aktienserie ist er berechtigt, diese auf dem von der Budapester Wertpapierbörse betriebenen Standardmarkt einzuführen.
Gemäß § 5.4 der Satzung kann bis zum 28. April 2030 eine Kapitalerhöhung erfolgen – auch in mehreren Schritten –, wobei der Höchstbetrag, um den der Vorstand das Stammkapital der Gesellschaft erhöhen darf, 210.000.000,- Ft beträgt,d. h. zweihundertzehn Millionen Forint, nicht überschreiten darf. Gemäß § 5.5 der Satzung entscheidet der Vorstand auch über Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung, die gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) oder der Satzung ansonsten in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, darunter insbesondere über den Ausschluss oder die Einschränkung des Bezugsrechts, die Feststellung der Zwischenbilanz sowie die Änderung von Kapitel 4 der Satzung (Grundkapital und Aktien der Gesellschaft).“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Beschluss über die Emission von Entscheidungsanleihen / grünen Anleihen und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, zur Umsetzung der Wachstumsstrategie der Gesellschaft Anleihen im Nennwert von höchstens 4.000.000.000,- Ft, d. h. vier Milliarden Forint (oder den entsprechenden Betrag in Euro) Nennwert, mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren, sei es mit festem oder variablem Zinssatz, Anleihen / Grüne Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren ausgeben, mit der Maßgabe, dass der Vorstand im Falle der Ausgabe von Grünen Anleihen sicherstellen muss, dass die Mittel ausschließlich zur Finanzierung solcher nachhaltiger und umweltverträglicher Projekte verwendet werden, die den internationalen Standards für Grüne Anleihen entsprechen.
Als Teil dieses Beschlusses ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, um die Emission der Anleihe / der grünen Anleihe zu ermöglichen, und ermächtigt den Vorstand dementsprechend, die genauen Bedingungen, den Zeitplan und die Art und Weise der Emission der Anleihe bzw. der grünen Anleihe festzulegen. Darüber hinaus stimmt die Hauptversammlung zu, dass der Vorstand zum Zwecke der Emission der Anleihe / grünen Anleihe vor den Aufsichtsbehörden oder anderen Behörden auftritt und im Falle der emittierten Anleihen / grünen Anleihen in geeigneter Weise für deren Einführung in den Anleihemarkt der Budapester Wertpapierbörse sorgt.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, dass sie mit dem vorliegenden Beschluss im Rahmen der in § 10.2.15 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in den folgenden Fällen:
I. zur Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für eine Akquisition oder
II. zur Wahrung der Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick auf eine mögliche Optimierung der Kapitalstruktur, den Rückkauf von Aktien und/oder Investitionen, oder
III. der Erwerb von Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (MRP) sowie
IV. Damit die Gesellschaft neben den bestehenden Möglichkeiten weitere aktienbasierte Anreizsysteme entwickeln und betreiben kann.
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand wie folgt zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 3:223 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
I. Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien: Der Erwerb eigener Aktien kann entgeltlich oder unentgeltlich, im Börsenhandel, im Rahmen eines öffentlichen Angebots oder – sofern dies gesetzlich nicht ausgeschlossen ist – auch im außerbörslichen Handel erfolgen, einschließlich des Erwerbs durch Ausübung eines Bezugsrechts.
II. Die Dauer der Ermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag des vorliegenden Beschlusses der Generalversammlung.
III. Der Erwerb von Stammaktien mit einem Nennwert von zehn Forint (eigene Aktien) in einer Stückzahl, die höchstens 25 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht; sofern der Erwerb der Aktien gegen Entgelt erfolgt, zu einem Kaufpreis von mindestens einem Forint pro Aktie und höchstens 120 Prozent des am Tag vor der Transaktion an der Budapester Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Befugnis des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, dass sie mit dem vorliegenden Beschluss im Rahmen der in den Punkten 5.2 bis 5.4 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien – sei es im Rahmen einer nicht öffentlichen oder einer öffentlichen Zeichnung – zu erhöhen. Die Ermächtigung erstreckt sich auf alle im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Fälle und Arten der Kapitalerhöhung. Gemäß § 5.4 der Satzung kann eine Kapitalerhöhung bis zum 28. April 2030 erfolgen, wobei der Höchstbetrag, um den der Vorstand das Grundkapital der Gesellschaft erhöhen darf, in keinem Kalenderjahr den Nennwert und insgesamt das Doppelte des Grundkapitals zum 31. Dezember des Vorjahres übersteigen darf. Gemäß § 5.5 der Satzung entscheidet der Vorstand auch über Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder der Satzung ansonsten in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, darunter insbesondere über den Ausschluss oder die Einschränkung des Bezugsrechts, die Feststellung der Zwischenbilanz sowie die aufgrund der Kapitalerhöhung erforderlichen Änderungen der Satzung.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Beschluss über die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Angesichts der Komplexität der Unternehmensgruppe sowie der damit verbundenen Vielschichtigkeit und des Umfangs der Aufgaben schlägt der Vorstand der Gesellschaft der Hauptversammlung vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen.
Beschlussvorschläge des Vorstands an die Hauptversammlung:
„Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt heute, für Viktor Szekeres, den Vorsitzenden des Vorstands, eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 2.300.000,- Ft, d. h. zwei Millionen dreihunderttausend Forint, auf der Grundlage eines Mandatsverhältnisses festzusetzen.“
„Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt hiermit, Viktor Sum, Mitglied des Vorstands, rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2025 rückwirkend eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 750.000,- Ft, d. h. siebenhundertfünfzigtausend Forint, auf der Grundlage eines Auftragsverhältnisses fest.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Sonstige Beschlüsse
a) Beschluss über die Zweigstellen der Gesellschaft
Beschlussvorschlag des Vorstands:
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Hauptversammlung beschließt – unter Berücksichtigung der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft –, dass die Zweigniederlassungen der Gesellschaft ab Inkrafttreten des Beschlusses der Hauptversammlung:
2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A.A/2. Gebäude
2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A.A/3. Gebäude
6300 Kalocsa, 2938/3.
3252 Erdőkövesd, Hunyadi-János-Straße 7.
6000 Kecskemét, Izsáki-Straße 5.
4025 Debrecen, Piac-Straße 77, 2. Stock, Tür 15
6721 Szeged, Tisza Lajos körút 17.
7622 Pécs, Zsinkó-István-Straße 11.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
b) Beschluss über die Änderung des Tätigkeitsbereichs der Gesellschaft
Angesichts der sich aufgrund einer Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2025 ergebenden Änderung der Nomenklatur der Tätigkeitsbereiche schlägt der Vorstand der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag des Vorstands:
„Die Hauptversammlung beschließt – unter Berücksichtigung der Änderung der Nomenklatur der Tätigkeitsbereiche –, dass die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft ab Inkrafttreten dieses Beschlusses wie folgt lauten:
Haupttätigkeit: 4740'25 Einzelhandel mit Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik
Sonstige Tätigkeitsbereiche:
6039 '25 Sonstige Tätigkeiten im Bereich der Verbreitung von Inhalten
6310’25 IT-Infrastruktur, Datenverarbeitung, Hosting-Dienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen
7491 '25 Patentvermittlungsdienstleistungen, Marketingdienstleistungen
7499’25 Sonstige fachliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, a.n.g.
8299 '25 Sonstige Dienstleistungen zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs, a.n.g.
3320 '25 Inbetriebnahme von Industriemaschinen und -anlagen
4222 '25 Bau von Strom- und Telekommunikationsnetzen
4321 '25 Elektroinstallation
4650 '25 Großhandel mit Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik
6110 '25 Festnetz-, Mobilfunk- und Satellitenkommunikation
6210 '25 Computerprogrammierung
6220 '25 IT-Beratung und Betrieb von IT-Geräten und -Systemen
6290 '25 Sonstige Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie
7020 '25 Unternehmensberatung, sonstige Beratung im Bereich Unternehmensführung
7112 '25 Ingenieurdienstleistungen, technische Beratung
7120 '25 Technische Prüfung, Analyse
7210 '25 Naturwissenschaften, technische Forschung, experimentelle Entwicklung
7733 '25 Vermietung von Büromaschinen, Büroausstattung und Computern
9510 '25 Reparatur und Wartung von Computern und Kommunikationsgeräten”
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
c) Satzungsänderung
Unter Berücksichtigung der auf dieser Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sowie der durch den Hauptversammlungsbeschluss Nr. 13/2023 (16.05.) vom Generalversammlungsbeschluss Nr. 17/2023 (05.16.) vom 16. Mai 2023, nicht vorgenommen wurde, schlägt der Vorstand der Gesellschaft der Hauptversammlung der Gesellschaft den folgenden Beschluss vor:
Beschlussvorschlag des Vorstands:
„Die Generalversammlung beschließt heute über die Änderung der Satzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.“
Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses: Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den Beschlussvorschlag des Vorstands und empfehlen der Hauptversammlung, diesem zuzustimmen.
Zusammenfassung der Aktien und Stimmrechte:
Die Gesellschaft veröffentlicht hiermit die zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden Übersichten über ihre Aktien und die damit verbundenen Stimmrechte.
Grundkapital und Aktien der Gesellschaft:
Aktienreihe
Nennwert (Ft/Stück)
Stückzahl
Gesamtwert (Ft)
Gloster-Stammaktien der Serie „A“
ISIN: HU0000189600
10
18.176.440
181.764.400
Gesamtstammkapital:
-
18.176.440
181.764.400
Mit den Aktien verbundene Stimmrechte:
Aktienreihe
Anzahl der ausgegebenen Exemplare
Anzahl der eigenen Aktien
Stimmrechtsberechtigte Aktien[1]
Stimmrecht (pro Aktie)
Gesamte Stimmrechte
Serie „A“ (Gloster-Stammaktie)
ISIN: HU0000189600
18.176.440
7.405
18.176.440
1
18.176.440
Insgesamt
18.176.440
7.405
18.176.440
1
18.176.440
Ein Muster für eine Vollmacht zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist diesem Bekanntmachung als Anhang beigefügt.
Nagytarcsa, 7. April 2025
Mit freundlichen Grüßen:
Gloster Infokommunikations AG
Vorstand
[1]Alle Stammaktien der Gesellschaft berechtigen zur Ausübung des Stimmrechts; gemäß § 3:225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Gesellschaft jedoch mit eigenen Aktien keine Aktionärsrechte – und somit auch kein Stimmrecht – ausüben, sodass nach dem derzeitigen Stand die Anzahl der stimmberechtigten Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte unter Nichtberücksichtigung der eigenen Aktien 18.169.035 Stück beträgt.
