Kontaktaufnahme

Die Gloster Infokommunikációs Aktiengesellschaft (Sitz: 2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/2; Handelsregisternummer: 13-10-042012; Steuernummer: 27294260-2-13; im Folgenden: „Gesellschaft“) veröffentlicht zur Information der geschätzten Anleger gemäß dem Gesetz CXX von 2001 über den Kapitalmarkt wie folgt die Beschlüsse, die am 28. April 2025 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die durch persönliches Erscheinen am Sitz der Gesellschaft abgehalten wurde, gefasst wurden:
Beschlüsse der Generalversammlung.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 01/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, Viktor Sum, Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, zum Vorsitzenden zu ernennen; als Protokollführerin und Stimmenzählerin die geladene Dr. Adrienn Karlovich-Szabó, Rechtsberaterin der Gesellschaft; sowie Zoltán Megyesi zum Protokollbeglaubiger wählt, die ihre Wahl annehmen. Die Hauptversammlung legt als Abstimmungsmodus die offene Abstimmung fest.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 02/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt fest, dass die von den anwesenden Aktionären abgegebenen Stimmen 84,4 % der insgesamt abgegebenen Stimmen (84,3 % des gesamten Aktienkapitals) ausmachen; angesichts der Anzahl der Anwesenden ist die Hauptversammlung hinsichtlich der folgenden Tagesordnungspunkte beschlussfähig. Alle anwesenden Aktionäre haben der Durchführung der Versammlung gemäß den folgenden Tagesordnungspunkten zugestimmt:
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft, der in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes C von 2000 über die Rechnungslegung und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers
2. Beschluss über die Verwendung des steuerlich bereinigten Jahresüberschusses der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung
3. Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist
4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
5. Stichprobenabstimmung über den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024
6. Beschluss über die Änderung des Firmennamens der Gesellschaft und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
7. Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Ermächtigung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
8. Beschluss über die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats
9. Beschluss über die Ausgabe einer neuen Aktienreihe und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
10. Beschluss über die Emission von Anleihen bzw. grünen Anleihen und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
11. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
12. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
13. Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
14. Sonstige Beschlüsse
a. Beschluss über die Zweigstellen der Gesellschaft
b. Beschluss über die Änderung des Tätigkeitsbereichs der Gesellschaft
c. Satzungsänderung
Beschluss der Vollversammlung Nr. 03/2025 (vom 28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung hat den Jahresabschluss 2024 der Gesellschaft, der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes C von 2000 über die Rechnungslegung erstellt wurde (mit einer Bilanzsumme von 5.900.420 eFt und einem Ergebnis nach Steuern von 51.695 eFt) sowie den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten konsolidierten Jahresabschluss (mit einer Bilanzsumme von 8.370.252 eFt und 462.004 eFt Gesamtergebnis) sowie den Jahresbericht und die diesbezüglichen schriftlichen Berichte des Wirtschaftsprüfers, des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats.
Name der ESEF-Datei: 529900UXKCCC7E845C20-2024-12-31-0-hu.zip
SHA256-Code: f27cb53921cc4ad47bbc23848b5aaa0052192b7cf19c0f4dfc8cd8e8b5c65cb9
Beschluss der Vollversammlung Nr. 04/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung beschließt über die Einstellung des steuerlich bereinigten Jahresüberschusses der Gesellschaft in die Gewinnrücklagen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 05/2025 (vom 28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung nimmt den gemäß den Empfehlungen der Budapester Wertpapierbörse AG zur verantwortungsvollen Unternehmensführung erstellten Bericht zur verantwortungsvollen Unternehmensführung für das Jahr 2024 mit dem in der Vorlage dargelegten Inhalt an.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 06/2025 (vom 28.04.)
(Beschluss gefasst mit 5.592.000 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass der Vorstandsvorsitzende Viktor Szekeres seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 07/2025 (vom 28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.196.537 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Viktor Sum seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 08/2025 (vom 28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.307.085 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Katalin Lódi ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat, und erteilt ihr daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 09/2025 (vom 28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.310.702 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Péter Oszlánszki seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 10/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.294.932 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Tamás Járdán seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 11/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung stellt im Rahmen der Bewertung der Arbeit des Vorstands im Jahr 2024 fest, dass das Vorstandsmitglied Attila Gayer seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft ausgeübt hat,und erteilt ihm daher gemäß § 10.2.20 der Satzung die in § 3:117 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene Entlastung unter den dort genannten Bedingungen.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 12/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung nimmt den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 im Wortlaut des Antrags im Rahmen einer Abstimmung mit Stellungnahme an.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 13/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung beschließt die Änderung des Namens der Gesellschaft. Der neue Name der Gesellschaft lautet ab Inkrafttreten dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Gloster Digital Group Aktiengesellschaft; abgekürzter Name: Gloster Digital Group Nyrt.; Name in einer Fremdsprache: Gloster Digital Group Public Company Limited by Shares. Die Hauptversammlung ermächtigt gleichzeitig den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen und Beschlüsse zu fassen, die zur Änderung des Namens der Gesellschaft erforderlich sind.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 14/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung beschließt die Änderung des Sitzes der Gesellschaft. Der neue Sitz der Gesellschaft lautet ab Inkrafttreten dieses Beschlusses: 1038 Budapest, Fürdő utca 2., wo sich auch die zentrale Geschäftsstelle befindet. Gleichzeitig ermächtigt die Hauptversammlung den Vorsitzenden des Vorstands, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen und Entscheidungen zu treffen, die zur Änderung des Sitzes der Gesellschaft erforderlich sind.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 15/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Gemäß § 10.2.9 der Satzung der Gesellschaft beschließt die Hauptversammlung heute über die Wahl von Géza Deme (Name der Mutter: Margit Fodor; Geburtsort und -zeit: Nyíregyháza; Wohnadresse: 1055 Budapest, Honvéd-Straße 22, Haus B, 2. Stock, Tür 3A) zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit beschließt. Géza Deme nimmt seine Aufgaben im Aufsichtsrat gegen ein monatliches Bruttohonorar von 150.000,- Ft, d. h. einhundertfünfzigtausend Forint, wahr.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 16/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, den Vorstand im Rahmen der in Kapitel 5 der Satzung festgelegten Befugnisse zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien bzw. einer neuen Aktienreihe im Rahmen einer nicht öffentlichen oder öffentlichen Emission zu erhöhen.
Die neuen Aktien können Stammaktien, Vorzugsaktien, rückkaufbare Aktien, verzinsliche Aktien oder eine Kombination daraus sein. Bei der Ausgabe einer neuen Aktiengattung oder Aktienserie ist der Vorstand berechtigt, die mit dieser Aktiengattung oder Aktienserie verbundenen Rechte – die sich von denen der bereits bestehenden Aktienserie unterscheiden – festzulegen, so insbesondere im Falle von verzinslichen Aktien die Zinsbedingungen, den Umfang des Stimmrechts sowie die Bedingungen für die Umwandlung oder Umgestaltung von Nicht-Stammaktien in Stammaktien. Der Ausgabepreis wird vom Vorstand auf der Grundlage der aktuellen Marktdaten und der gesetzlichen Vorschriften festgelegt.
Die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Stammaktien – sofern sie derselben Serie wie die bereits ausgegebenen Aktien angehören – muss der Vorstand am Standard-Markt der von der Budapester Wertpapierbörse betriebenen Börse notieren; im Falle der Ausgabe einer neuen Aktiengattung oder einer neuen Aktienserie ist er berechtigt, diese auf dem von der Budapester Wertpapierbörse betriebenen Standardmarkt einzuführen.
Gemäß § 5.4 der Satzung kann bis zum 28. April 2030 eine Kapitalerhöhung erfolgen – auch in mehreren Schritten –, wobei der Höchstbetrag, um den der Vorstand das Grundkapital der Gesellschaft erhöhen darf, 210.000.000,- Ft beträgt,d. h. zweihundertzehn Millionen Forint, nicht überschreiten darf. Gemäß § 5.5 der Satzung entscheidet der Vorstand auch über Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung, die gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) oder der Satzung ansonsten in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, darunter insbesondere über den Ausschluss oder die Einschränkung des Bezugsrechts, die Feststellung des Zwischenbilanzes sowie die Änderung von Kapitel 4 der Satzung (Grundkapital und Aktien der Gesellschaft).
Beschluss der Vollversammlung Nr. 17/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, zur Umsetzung der Wachstumsstrategie der Gesellschaft Anleihen im Nennwert von höchstens 4.000.000.000,- Ft, d. h. vier Milliarden Forint (oder den entsprechenden Betrag in Euro) Nennwert, mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren, sei es mit festem oder variablem Zinssatz, Anleihen / Grünanleihen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, mit dem Vorbehalt, dass im Falle der Emission von Grünanleihen der Vorstand sicherstellen muss, dass die Mittel ausschließlich zur Finanzierung solcher nachhaltiger und umweltverträglicher Projekte verwendet werden, die den internationalen Standards für Grünanleihen entsprechen.
Als Teil dieses Beschlusses ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, um die Emission der Anleihe / der grünen Anleihe zu ermöglichen, und ermächtigt den Vorstand dementsprechend, die genauen Bedingungen, den Zeitplan und die Art und Weise der Emission der Anleihe bzw. der grünen Anleihe festzulegen. Darüber hinaus stimmt die Hauptversammlung zu, dass der Vorstand zum Zwecke der Emission der Anleihe / grünen Anleihe vor den Aufsichtsbehörden oder anderen Behörden auftritt und im Falle der emittierten Anleihen / grünen Anleihen in geeigneter Weise für deren Einführung an der Anleihebörse der Budapester Wertpapierbörse sorgt.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 18/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt, dass sie mit dem vorliegenden Beschluss im Rahmen der in § 10.2.15 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in den folgenden Fällen:
I. zur Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für den Erwerb, oder
II. zur Wahrung der Flexibilität der Gesellschaft zur Optimierung der Kapitalstruktur, zum Rückkauf von Aktien und/oder zu Investitionen, oder
III. der gezielte Erwerb von Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (MRP) sowie
IV. der Gesellschaft, zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten, die Einrichtung und den Betrieb weiterer aktienbasierter Anreizsysteme.
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand wie folgt zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 3:223 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
I. Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien: Der Erwerb eigener Aktien kann entgeltlich und unentgeltlich, im Börsenhandel, im Rahmen eines öffentlichen Angebots oder – sofern dies gesetzlich nicht ausgeschlossen ist – auch im außerbörslichen Handel erfolgen, einschließlich des Erwerbs durch Ausübung eines Bezugsrechts.
II. Die Befugnis gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Tag des vorliegenden Beschlusses der Generalversammlung.
III. Der Erwerb von Stammaktien mit einem Nennwert von zehn Forint (eigene Aktien) erwerben, sofern der Erwerb der Aktien gegen Entgelt erfolgt, zu einem Kaufpreis von mindestens einem Forint pro Aktie und höchstens 120 Prozent des am Tag vor der Transaktion an der Budapester Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft.
Beschluss der Gemeindeversammlung Nr. 19/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt hiermit, dass sie im Rahmen der in den Punkten 5.2 bis 5.4 der Satzung festgelegten Befugnisse den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien – sei es im Rahmen einer nicht öffentlichen oder einer öffentlichen Zeichnung – zu erhöhen. Die Ermächtigung erstreckt sich auf alle im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Fälle und Arten der Kapitalerhöhung. Gemäß § 5.4 der Satzung kann eine Kapitalerhöhung bis zum 28. April 2030 erfolgen, wobei der Höchstbetrag, um den der Vorstand das Grundkapital der Gesellschaft erhöhen darf, in keinem Kalenderjahr den doppelten Betrag des Grundkapitals zum 31. Dezember des Vorjahres – nach Nennwert und insgesamt – überschreiten darf. Gemäß § 5.5 der Satzung entscheidet der Vorstand auch über Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung, die gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) oder der Satzung ansonsten in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, darunter insbesondere über den Ausschluss oder die Einschränkung des Bezugsrechts, die Feststellung der Zwischenbilanz sowie die aufgrund der Kapitalerhöhung erforderlichen Änderungen der Satzung.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 20/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 5.592.000 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt heute, Viktor Szekeres, dem Vorsitzenden des Vorstands, eine Vergütung in Höhe von monatlich 2.300.000, - Ft brutto, d. h. zwei Millionen dreihunderttausend Forint brutto, auf der Grundlage eines Auftragsverhältnisses zu gewähren.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 21/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.196.537 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt heute, Viktor Sum, Mitglied des Vorstands, rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine monatliche Vergütung in Höhe von 750.000,– Ft brutto, d. h. siebenhundertfünfzigtausend Forint brutto, auf der Grundlage eines Dienstvertrags zu gewähren.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 22/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung beschließt – unter Berücksichtigung der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft –, dass die Zweigniederlassungen der Gesellschaft ab Inkrafttreten dieses Hauptversammlungsbeschlusses:
2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/2.
2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/3.
6300 Kalocsa, 2938/3.
3252 Erdőkövesd, Hunyadi-János-Straße 7.
6000 Kecskemét, Izsákiút 5.
4025 Debrecen, Piac-Straße 77, 2. Stock, Tür 15
6721 Szeged, Tisza Lajoskörút 17.
7622 Pécs, Zsinkó-István-Straße 11.
Beschluss der Vollversammlung Nr. 23/2025 (28.04.)
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Hauptversammlung beschließt – unter Berücksichtigung der Änderung der Nomenklatur der Tätigkeitsbereiche –, dass die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft ab Inkrafttreten des Beschlusses der Hauptversammlung wie folgt lauten:
Haupttätigkeit: 4740'25 Einzelhandel mit Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik
Sonstige Tätigkeitsbereiche:
6039'25 Sonstige Tätigkeiten im Bereich der Verbreitung von Inhalten
6310’25 IT-Infrastruktur, Datenverarbeitung, Hosting-Dienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen
7491'25 Tätigkeiten von Patentanwälten, Marketingdienstleistungen
7499’25 Sonstige fachliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, a. n. g.
8299'25 Sonstige Dienstleistungen zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs, a.n.g.
3320'25 Inbetriebnahme von Industriemaschinen und -anlagen
4222'25 Bau von Versorgungsleitungen für die Elektro- und Telekommunikationstechnik
4321'25 Elektroinstallation
4650'25 Großhandel mit Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik
6110'25 Festnetz-, Mobilfunk- und Satellitentelekommunikation
6210'25 Computerprogrammierung
6220'25 IT-Beratung und Betrieb von IT-Geräten und -Systemen
6290'25 Sonstige Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie
7020'25 Beratung in den Bereichen Unternehmensführung und sonstige betriebswirtschaftliche Fragen
7112'25 Ingenieurdienstleistungen, technische Beratung
7120'25 Technische Prüfung, Analyse
7210'25 Naturwissenschaftliche und technische Forschung, experimentelle Entwicklung
7733'25 Vermietung von Büromaschinen, Büroausstattung und Computern
9510'25 Reparatur und Wartung von Computern und Kommunikationsgeräten
Beschluss Nr. 24/2025 (28.04.) des Gemeinderats
(Beschluss gefasst mit 15.326.445 Ja-Stimmen (100 %), 0 Nein-Stimmen (0 %) und 0 Enthaltungen (0 %))
Die Generalversammlung beschließt heute über die Änderung der Satzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Nagytarcsa, 28. April 2025
Gloster Infokommunikációs AG
