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27.03.2025

Einladung zur Hauptversammlung

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EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG

 

Der Vorstand der GlosterInfokommunikációs Aktiengesellschaft (Sitz: 2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/2; Handelsregisternummer: 13-10-042012;Steuernummer: 27294260-2-13) (im Folgenden: „Gesellschaft“, „Emittent“) teilt Ihnen hiermit mit, dass die Gesellschaft eine ordentliche Hauptversammlung (im Folgenden: „Hauptversammlung“) wie folgt einberuft.

 

Der Vorstand veröffentlicht diese Bekanntmachung gemäß § 3:272 Abs. (1) und (3) des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: BGB) sowie gemäß Punkt 10.4.3 der derzeit geltenden Satzung der Gesellschaft mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem Beginn der ordentlichen Hauptversammlung auf diese Weise bekannt.

Zeitpunkt und Ort der Hauptversammlung: 28. April 2025, 11:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft (2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/2)

CAPS-Kennung (COAF): HU20250327021935

 

Anmeldung: 28. April 2025, ab 10:30 Uhr am Veranstaltungsort der Hauptversammlung.

 

Tagesordnungspunkte der Generalversammlung:

 

1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft, der gemäß den Vorschriften der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers

2. Beschluss über die Verwendung des steuerlich bereinigten Jahresüberschusses der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung

3. Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist

4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft

5. Stichprobenabstimmung über den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024

6. Beschluss über die Änderung des Firmennamens und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen

7. Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen

8. Beschluss über die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats

9. Beschluss über die Ausgabe einer neuen Aktienreihe und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen

10. Beschluss über die Emission von Anleihen bzw. grünen Anleihen und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen

11. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

12. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals

13. Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft

14. Sonstige Beschlüsse

 

Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Ergänzung der Tagesordnung:

 

Wenn ein oder mehrere Aktionäre der Gesellschaft, die zusammen über mindestens ein Prozent (1 %) der Stimmrechte verfügen, ihre Vorschläge zur Ergänzung der Tagesordnung – unter Einhaltung der Vorschriften zur Ausführlichkeit der Tagesordnung – oder ihre Beschlussvorlagen zu den auf der Tagesordnung stehenden oder auf diese aufzunehmenden Tagesordnungspunkten dem Vorstand innerhalb von acht (8) Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einberufung der Hauptversammlung mitteilen, veröffentlicht der Vorstand nach der Mitteilung des Vorschlags eine Bekanntmachung über die ergänzte Tagesordnung und die von den Aktionären vorgelegten Beschlussvorlagen. Die in der Bekanntmachung genannte Angelegenheit gilt als auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Art der Durchführung der Hauptversammlung: Die Aktionäre können persönlich (auch durch einen Bevollmächtigten) teilnehmen.

 

Die Gesellschaft lädt hiermit die Budapester Wertpapierbörse AG (Handelsregisternummer: 01-10-044764, Sitz: 1013 Budapest, Krisztina-Körút 55, 6. Stock) zur Hauptversammlung ein.

 

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts gemäß der Satzung der Gesellschaft:

 

Gemäß den derzeit für die Gesellschaft geltenden Vorschriften berechtigt jede Stammaktie mit einem Nennwert von 10 HUF (zehn Forint) zu einer Stimme. Die Beschlussfähigkeit ist bei jeder Beschlussfassung zu prüfen. Ist ein Aktionär in einer bestimmten Angelegenheit nicht stimmberechtigt, so ist er bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit im Hinblick auf den betreffenden Beschluss nicht zu berücksichtigen.

Bei der Beschlussfassung darf nicht abstimmen, wer

- der Beschluss von Akita von einer Verpflichtung oder Haftung befreit oder zu Lasten der Gesellschaft eine andere Art von Vorteil gewährt;

- mit dem gemäß dem Beschluss ein Vertrag abzuschließen ist;

- gegen wen aufgrund des Beschlusses Klage zu erheben ist;

- dessen Angehöriger an der Entscheidung beteiligt ist, der kein Aktionär der Gesellschaft ist;

- der in einer auf Mehrheitsbeteiligung beruhenden Beziehung zu einer anderen Organisation steht, die an der Entscheidung beteiligt ist; oder - der anderweitig an der Entscheidung beteiligt ist.

 

Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmabgabe eines Aktionärs an der Hauptversammlung ist, dass der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter spätestens am zweiten Werktag vor Beginn der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Wird der Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten, muss die Vollmacht in einer privatschriftlichen Urkunde oder einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden, die vollbeweiskräftig ist. Ein Bevollmächtigter kann mehrere Aktionäre vertreten, ein Aktionär darf jedoch nur einen Bevollmächtigten haben. Ein leitender Angestellter der Gesellschaft, ein Mitglied des Aufsichtsrats oder der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft kann nicht als Bevollmächtigter auftreten. Die Gesellschaft fordert zum Zeitpunkt der Hauptversammlung als gesellschaftsrechtlichem Ereignis von der KELER Zrt. eine Eigentümerabgleichung an;daher löscht der Verwalter des Aktienregisters alle im Aktienregister eingetragenen Daten, die zum Zeitpunkt der Eigentümerabgleichung gültig waren, und trägt gleichzeitig die dem Ergebnis der Eigentümerabgleichung entsprechenden Daten in das Aktienregister ein und schließt dieses mit den Daten der Eigentümerabgleichung ab.Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmabgabe ist, dass der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte des Aktionärs zum Zeitpunkt dieses Abschlusses des Aktienregisters in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Danach können Eintragungen im Aktienregister, die den Aktienbesitz des Aktionärs betreffen, frühestens am ersten Werktag nach Abschluss der Hauptversammlung vorgenommen werden.

 

Ort, an dem die Originaltexte der Beschlussentwürfe und der der Generalversammlung vorzulegenden Dokumente in vollem Umfang zugänglich sind:

 

Auf der Website des Unternehmens (www.gloster.hu), auf der Website der Budapester Wertpapierbörse Zrt.(www.bet.hu) sowie auf der von der Ungarischen Nationalbank betriebenen Website (www.kozzetetelek.hu) gemäß den einschlägigen Bestimmungen mindestens einundzwanzig Tage vor der Hauptversammlung veröffentlicht und somit spätestens ab dem 7. April 2025 abrufbar:

- die Gesamtdaten zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Einberufung bestehenden Aktien und zum Verhältnis der Stimmrechte, einschließlich gesonderter Aufstellungen für die einzelnen Aktiengattungen;

- Anträge zu den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten, die entsprechenden Berichte des Prüfungsausschusses oder der Wirtschaftsprüfer sowie die Beschlussvorschläge;

- die für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder per Brief zu verwendenden Formulare, sofern diese den Aktionären nicht direkt zugesandt wurden.

 

Beschlussfähigkeit:

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgte und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Aktionäre, die über die abzugebenden Stimmen verfügen, an der Versammlung teilnimmt.

 

Falls die Generalversammlung nicht beschlussfähig ist, Ort und Zeitpunkt der wiederholten Generalversammlung:

 

Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, findet die Wiederholungshauptversammlung am 9. Mai 2025 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft statt.

 

Ist die Generalversammlung nicht beschlussfähig, ist die wiederholte Generalversammlung in den ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten beschlussfähig, unabhängig vom Umfang der von den Anwesenden vertretenen Stimmrechte.

 

Nagytarcsa, 27. März 2025

 

Gloster Infokommunikációs AG

Vorstand

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