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Der Vorstand der Gloster Infokommunikációs Nyilvánosan Működő Részvénytársaság (Sitz: 2142 Nagytarcsa, Csonka János utca 1/A A/2; Handelsregisternummer: 13-10-042012; Steuernummer: 27294260-2-13) (im Folgenden: „Gesellschaft“, „Emittent“) teilt Ihnen hiermit mit, dass die Gesellschaft eine ordentliche Hauptversammlung (im Folgenden: „Hauptversammlung“) wie folgt einberuft.
Der Vorstand veröffentlicht diese Bekanntmachung gemäß § 3:272 Abs. (1) und (3) des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: BGB) sowie gemäß Punkt 10.4.3 der derzeit geltenden Satzung der Gesellschaft hiermit mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung bekannt.
Zeitpunkt und Ort der Hauptversammlung: 28. April 2025, 11:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft (2142 Nagytarcsa, Csonka-János-Straße 1/A, Gebäude A/2)
CAPS-Kennung (COAF): HU20250327021935
Anmeldung: 28. April 2025, ab 10:30 Uhr am Veranstaltungsort der Hauptversammlung.
Tagesordnungspunkte der Generalversammlung:
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gesellschaft, der gemäß den Vorschriften der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, auf der Grundlage der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers
2. Beschluss über die Verwendung des steuerlich ausgewiesenen Jahresüberschusses der Gesellschaft, die Dividendenausschüttung, die Höhe der Dividende und die Regeln für deren Auszahlung
3. Beschluss über die Annahme des vom Vorstand erstellten Berichts zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, der der Budapester Wertpapierbörse vorzulegen ist
4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
5. Abstimmungsbeschluss über den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024
6. Beschluss über die Änderung des Firmennamens und Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
7. Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und Ermächtigung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
8. Beschluss über die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats
9. Beschluss über die Ausgabe einer neuen Aktienreihe und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
10. Beschluss über die Emission von Anleihen bzw. grünen Anleihen und Ermächtigung des Vorstands, die hierfür erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen
11. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
12. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals
13. Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
14. Sonstige Beschlüsse
Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Ergänzung der Tagesordnung:
Wenn ein oder mehrere Aktionäre der Gesellschaft, die zusammen über mindestens ein Prozent (1 %) der Stimmrechte verfügen, einen Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung – der den Vorschriften zur Ausführlichkeit der Tagesordnung entspricht – oder einen Beschlussentwurf zu einem auf der Tagesordnung stehenden oder dort aufzunehmenden Tagesordnungspunkt innerhalb von acht (8) Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einberufung der Hauptversammlung dem Vorstand mitzuteilen; der Vorstand veröffentlicht nach Erhalt des Vorschlags eine Bekanntmachung über die ergänzte Tagesordnung und die von den Aktionären vorgelegten Beschlussentwürfe. Der in der Bekanntmachung genannte Punkt gilt als auf die Tagesordnung gesetzt.
Art der Durchführung der Hauptversammlung: Die Teilnahme ist durch persönliches Erscheinen der Aktionäre (auch durch einen Bevollmächtigten) möglich.
Die Gesellschaft lädt hiermit die Budapester Wertpapierbörse AG (Handelsregisternummer: 01-10-044764, Sitz: 1013 Budapest, Krisztina-Körweg 55, 6. Stock), den Marktbetreiber, zur Hauptversammlung ein.
Die in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Bedingungen für die Ausübung des Stimmrechts:
Gemäß den derzeit für die Gesellschaft geltenden Bestimmungen berechtigt jede Stammaktie mit einem Nennwert von 10 HUF (zehn Forint) zu einer Stimme. Die Beschlussfähigkeit muss bei jeder Beschlussfassung geprüft werden. Ist ein Aktionär in einer bestimmten Angelegenheit nicht stimmberechtigt, so ist er bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit im Zusammenhang mit der betreffenden Beschlussfassung nicht zu berücksichtigen.
Bei der Beschlussfassung darf nicht abstimmen, wer
- dem durch den Beschluss eine Verpflichtung oder Haftung erlassen wird oder der auf Kosten der Gesellschaft in anderer Weise begünstigt wird;
- mit dem gemäß dem Beschluss ein Vertrag abgeschlossen werden muss;
- gegen den aufgrund des Beschlusses Klage erhoben werden muss;
- dessen Angehöriger ein Interesse an der Entscheidung hat, der jedoch kein Aktionär der Gesellschaft ist;
- der mit einer anderen Organisation, die an der Entscheidung beteiligt ist, in einer auf Mehrheitsbeteiligung beruhenden Beziehung steht; oder - der anderweitig an der Entscheidung beteiligt ist.
Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmabgabe eines Aktionärs an der Hauptversammlung ist, dass der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter spätestens am zweiten Werktag vor dem Tag des Beginns der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Wird der Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten, muss die Vollmacht in einer vollbeweiskräftigen privatschriftlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde festgehalten werden. Ein Bevollmächtigter kann mehrere Aktionäre vertreten, ein Aktionär darf jedoch nur einen Bevollmächtigten haben. Ein leitender Angestellter der Gesellschaft, ein Mitglied des Aufsichtsrats oder der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft darf nicht als Bevollmächtigter auftreten. Die Gesellschaft beantragt bei der KELER Zrt. zum Zeitpunkt der Hauptversammlung als gesellschaftsrechtlichem Ereignis eine Eigentümerabgleichung, weshalb der Verwalter des Aktienregisters alle im Aktienregister eingetragenen Daten, die zum Zeitpunkt der Eigentümerabgleichung gültig waren, löscht und gleichzeitig die dem Ergebnis der Eigentümerabgleichung entsprechenden Daten in das Aktienregister einträgt und dieses mit den Daten der Eigentümerabgleichung abschließt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmabgabe ist, dass der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte des Aktionärs zum Zeitpunkt dieses Abschlusses des Aktienregisters in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Danach können Eintragungen im Aktienregister, die den Aktienbesitz des Aktionärs betreffen, frühestens am ersten Werktag nach Beendigung der Hauptversammlung vorgenommen werden.
Ort, an dem die Originaltexte der Beschlussentwürfe und der der Generalversammlung vorzulegenden Dokumente in ihrer vollständigen Fassung einsehbar sind:
Auf der Website des Unternehmens (www.gloster.hu), auf der Website der Budapester Wertpapierbörse Zrt. (www.bet.hu) sowie auf der von der Ungarischen Nationalbank betriebenen Website (www.kozzetetelek.hu) werden gemäß den einschlägigen Bestimmungen mindestens einundzwanzig Tage vor der Hauptversammlung veröffentlicht und sind somit spätestens ab dem 7. April 2025 abrufbar:
- die Gesamtzahlen zu den zum Zeitpunkt der Einberufung bestehenden Aktien und zum Verhältnis der Stimmrechte, einschließlich gesonderter Aufschlüsselungen nach den einzelnen Aktienklassen;
- die Vorlagen zu den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten, die diesbezüglichen Berichte des Prüfungsausschusses oder der Wirtschaftsprüfer sowie die Beschlussvorschläge;
- die für die Stimmabgabe über einen Bevollmächtigten oder per Brief zu verwendenden Formulare, sofern diese nicht direkt an die Aktionäre versandt wurden.
Beschlussfähigkeit:
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgte und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Aktionäre, die über die abzugebenden Stimmen verfügen, an der Versammlung teilnimmt.
Ort und Zeitpunkt der Wiederholung der Hauptversammlung im Falle der Beschlussunfähigkeit der Hauptversammlung:
Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, findet die wiederholte Hauptversammlung am 9. Mai 2025 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft statt.
Ist die Hauptversammlung nicht beschlussfähig, so ist die wiederholte Hauptversammlung in den auf der ursprünglichen Tagesordnung stehenden Angelegenheiten unabhängig vom Umfang der von den Anwesenden vertretenen Stimmrechte beschlussfähig.
Nagytarcsa, 27. März 2025
Gloster Infokommunikations AG
Vorstand
